Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verein BE Insembel, soweit im Einzelfall nicht anders bezeichnet, als Träger der Vereinsmitgliedschaft und Anbieter des Bierabos (nachfolgend «Verein») und natürlichen oder juristischen Personen als Vereinsmitglieder und/oder Bierabonnenten.
Sie gelten für die Mitgliedschaft im Verein BE Insembel (nachfolgend «Vereinsmitgliedschaft») sowie ergänzend für das BE Insembel Bierabo (nachfolgend «Bierabo»).
Für die Vereinsmitgliedschaft gelten in erster Linie die Statuten des Vereins BE Insembel.
Soweit für Bestellung, Versand, Altersprüfung bei Auslieferung oder weitere Leistungen der Online-Shop der Brauerei Locher beigezogen wird, gelten für diese Vorgänge ergänzend die jeweils anwendbaren Bedingungen des betreffenden Online-Shops.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit anwendbar, für Begründung, Dauer und Beendigung der Vereinsmitgliedschaft sowie ergänzend für Registrierung, Abschluss, Durchführung und Abwicklung des Bierabos. Sie erfassen Personen, die nur Vereinsmitglieder, nur Bierabonnenten oder gleichzeitig Vereinsmitglieder und Bierabonnenten sind. Mit dem Beitritt zum Verein beziehungsweise der Registrierung für das Bierabo bestätigen Vereinsmitglieder und Bierabonnenten, diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
2. Anbieter und Vertragsgegenstand
Gegenstand des Bierabos ist das Recht, während eines Bierabojahres im Umfang der vereinbarten Leistungen Gutscheincodes für den Bezug von BE Tschlin Bier im Online-Shop der Brauerei Locher zu erhalten und einzulösen. Das Bierabo begründet keine Vereinsmitgliedschaft und keine vereinsrechtlichen Mitwirkungsrechte. Die Vereinsmitgliedschaft im Verein wird in Ziffer 5 separat geregelt. Der Verein organisiert das Bierabo in Zusammenarbeit mit der Brauerei Locher; der Versand der Ware und die logistische Abwicklung der einzelnen Bestellungen erfolgen über den Online-Shop der Brauerei Locher.
3. Registrierung und Abschluss des Bierabos
Die Registrierung für das Bierabo erfolgt über die dafür vorgesehene Webseite oder auf einem anderen vom Verein freigegebenen Weg. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Registrierung beim Verein eingeht und der Bierabopreis vollständig bezahlt ist oder der Verein die Registrierung anderweitig ausdrücklich bestätigt. Der Verein ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Zweifeln an der Einhaltung der Altersvorgaben. Bierabonnenten sind verpflichtet, bei der Registrierung vollständige, wahrheitsgetreue und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen von Name, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse oder anderen für die Vertragsabwicklung wesentlichen Daten sind dem Verein unverzüglich per E-Mail an beinsembel@bieraria.ch mitzuteilen. Nachteile, die aus unrichtigen oder veralteten Angaben entstehen, gehen zulasten der Bierabonnenten.
4. Bierabojahr, Preis und Zahlung
Das Bierabo kostet Fr. 200.– pro Bierabojahr, soweit auf der Webseite oder in einer individuellen Bestätigung nichts Abweichendes ausgewiesen ist. Das Bierabojahr dauert jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Der Bierabopreis ist im Voraus geschuldet. Ein Anspruch auf Aktivierung oder Weiterführung des Bierabos besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang. Allfällige Gebühren von Zahlungsdienstleistern, Bankspesen oder vergleichbare Drittspesen tragen die Bierabonnenten, soweit diese dem Verein belastet werden. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken.
5. Vereinsmitgliedschaft
Die Vereinsmitgliedschaft im Verein BE Insembel is unabhängig vom Bierabo und kann mit oder ohne Bierabo bestehen. Für Aufnahme, Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder gelten in erster Linie die Statuten des Vereins BE Insembel. Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 100.– pro Vereinsmitglied und Jahr. Das Mitgliedschaftsjahr dauert jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die Vereinsmitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht vor Ablauf des Mitgliedschaftsjahres eine schriftliche Abmeldung an den Vorstand erfolgt.
6. Leistungsumfang des Bierabos
Das Bierabo berechtigt pro Bierabojahr zum vierteljährlichen Bezug von insgesamt 16 Kartons à 6 Einwegflaschen BE Tschlin Bier, verteilt auf vier Bezüge zu jeweils 4 Kartons à 6 Einwegflaschen, entsprechend den vom Verein ausgegebenen Gutscheincodes. Der konkrete Warenbezug erfolgt nicht direkt über den Verein, sondern durch Einlösung der Gutscheincodes im Online-Shop der Brauerei Locher. Massgeblich für den Leistungsumfang ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses publizierte Leistungsbeschreibung. Der Verein ist berechtigt, den Leistungsumfang des Bierabos anzupassen, wenn dies aus sachlichen Gründen notwendig ist, insbesondere bei Sortimentsänderungen, Produktionsumstellungen, Lieferengpässen, behördlichen Vorgaben oder Wegfall einzelner Produkte. In einem solchen Fall wird der Verein, soweit zumumbar, eine gleichwertige Ersatzlösung vorsehen. Weitergehende Ansprüche der Bierabonnenten sind, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, ausgeschlossen.
7. Zustellung und Gültigkeit der Gutscheincodes für das Bierabo
Der erste Gutscheincode wird Bierabonnenten nach vollständigem Zahlungseingang des Bierabopreises vom Verein per E-Mail verschickt; der Verein erhält diesen Gutscheincode von der Brauerei Locher. Die späteren, im Laufe des Bierabojahres noch nicht emittierten Gutscheincodes werden grundsätzlich quartalsweise von der Brauerei Locher direkt per E-Mail an die von den Bierabonnenten angegebene E-Mail-Adresse verschickt, jeweils zusammen mit einem kurzen Newsletter zu BE. Der Versand erfolgt in der Regel Anfang September, Anfang Dezember, Anfang Februar und Anfang Mai. Der Verein beziehungsweise die Brauerei Locher sind berechtigt, diese Versandzeitpunkte bei Bedarf angemessen anzupassen.
Jeder Gutscheincode ist grundsätzlich während 12 Monaten ab Zustellung gültig, sofern der Verein für den betreffenden Code nichts Abweichendes mitteilt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der jeweilige Gutscheincode entschädigungslos. Nicht oder nicht rechtzeitig eingelöste Gutscheincodes begründen insbesondere keinen Anspruch auf Barauszahlung, Ersatz, Verlängerung, Verrechnung mit einem Folgejahr oder rückwirkende Preisreduktion des Bierabos.
Bei einer Registrierung während des laufenden Bierabojahres verschickt der Verein dem Bierabonnenten die in diesem Bierabojahr bereits emittierten und im Zeitpunkt der Registrierung noch gültigen Gutscheincodes nachträglich per E-Mail. Die Brauerei Locher verschickt anschliessend nur noch die im Zeitpunkt der Registrierung noch nicht emittierten Gutscheincodes dieses Bierabojahres direkt per E-Mail. Ein Anspruch auf Verschicken bereits verfallener Gutscheincodes oder von Gutscheincodes aus früheren Bierabojahren besteht nicht.
8. Bestellung, Versand und Lieferung
Die Einlösung der Gutscheincodes und die Bestellung der Ware erfolgen über den Online-Shop der Brauerei Locher. Für Bestellvorgang, technische Verfügbarkeit des Online-Shops, Versandabwicklung, Liefermodalitäten, Lieferfristen, Versandgebiete sowie die Höhe allfälliger Versandkosten sind die jeweils geltenden Bedingungen des Online-Shops massgeblich. Soweit auf der Webseite des Vereins oder in den Produktinformationen nichts anderes festgehalten ist, werden Lieferkosten zusätzlich erhoben; Bestellungen ab dem vom Online-Shop definierten Mindestbestellwert können versandkostenfrei sein.
Der Verein schuldet keine eigene Lieferung und haftet, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nicht für Lieferverzögerungen, Nichtverfügbarkeit des Online-Shops, Transportschäden, Zustellhindernisse, fehlerhafte Adressangaben oder andere Umstände, die im Verantwortungsbereich von Brauerei Locher, Transportdienstleistern oder Bierabonnenten liegen. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche aus dem konkreten Warenkauf sind, soweit rechtlich zulässig und sachlich einschlägig, gegenüber dem jeweiligen Verkäufer oder Leistungserbringer geltend zu machen.
9. Altersvorgaben und Jugendschutz
Das Bierabo darf nur von Personen abgeschlossen werden, welche die für den Bezug alkoholischer Getränke am Liefer- oder Abgabeort geltenden gesetzlichen Altersvorgaben erfüllen. Mit der Registrierung bestätigen Bierabonnenten, dass sie die gesetzlich erforderliche Altersgrenze erreicht haben. Der Verein und die von ihm beigezogenen Partner sind berechtigt, jederzeit geeignete Altersnachweise zu verlangen oder technische sowie organisatorische Alterskontrollen vorzunehmen. Massgeblich sind die jeweils anwendbaren bundesrechtlichen und kantonalen Jugendschutzvorschriften. Soweit am Ort der Abgabe oder Lieferung strengere kantonale Altersvorgaben gelten, sind diese einzuhalten.
Kann eine erforderliche Altersprüfung nicht erfolgreich durchgeführt werden oder wird die Abgabe aus jugendschutzrechtlichen Gründen verweigert, besteht kein Anspruch auf Lieferung oder Rückerstattung, sofern die Verweigerung auf Umständen beruht, die der Sphäre der Bierabonnenten zuzurechnen sind. Die Weitergabe von Gutscheincodes oder bezogenen Produkten an Personen, welche die gesetzlichen Altersvorgaben nicht erfüllen, ist untersagt. Der Verein ist berechtigt, bei Verdacht auf Verstösse gegen Jugendschutzbestimmungen das Bierabo mit sofortiger Wirkung zu sperren oder ausserordentlich zu beenden.
10. Kein allgemeines Widerrufsrecht; Rückerstattungen
Soweit zwingendes Schweizer Recht nichts anderes vorsieht, besteht für online abgeschlossene Bierabos kein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Bereits bezahlte Bierabogebühren werden daher grundsätzlich nicht zurückerstattet. Eine Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nur, wenn der Verein diese ausdrücklich und schriftlich zusagt oder wenn eine zwingende gesetzliche Grundlage dies verlangt. Insbesondere sind Rückerstattungen ausgeschlossen bei Nichtnutzung des Bierabos, bei teilweise oder vollständig nicht eingelösten Gutscheincodes, bei Verfall von Gutscheincodes, bei verspäteter Einlösung, bei Ablehnung einer Lieferung wegen fehlgeschlagener Altersprüfung oder bei fehlerhaften Angaben der Bierabonnenten. Vorbehalten bleiben Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung des Vereins sowie zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen.
11. Laufzeit, Erneuerung und Beendigung
Das Bierabo gilt jeweils für ein Bierabojahr. Nach Ablauf eines Bierabojahres endet das Bierabo automatisch, sofern der Verein nicht ausdrücklich eine abweichende Verlängerungsregel kommuniziert. Bisherige Bierabonnenten können vor Ablauf des laufenden Bierabojahres oder nach dessen Ende eingeladen werden, sich für das Folgejahr erneut zu registrieren und den dann geltenden Bierabopreis zu bezahlen. Aus einer Einladung zur Erneuerung entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Folge-Bierabos. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei falschen Altersangaben, missbräuchlicher Verwendung von Gutscheincodes, Weitergabe von Gutscheincodes in unzulässiger Weise, Zahlungsverzug, Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften oder wiederholter Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Bierabo.
12. Pflichten der Bierabonnenten und Missbrauch
Bierabonnenten haben Gutscheincodes sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Gutscheincodes dürfen nur im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Nutzung verwendet werden. Jede missbräuchliche, manipulative, gewerbliche oder betrügerische Verwendung ist untersagt. Bei Verdacht auf Missbrauch kann der Verein Gutscheincodes sperren, Bestellungen zur Prüfung zurückstellen und das Bierabo vorläufig oder definitiv suspendieren. Bierabonnenten haften für Schäden, die dem Verein aus schuldhafter Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten entstehen, einschliesslich Schäden aus unrichtigen Angaben, missbräuchlicher Verwendung von Gutscheincodes, unerlaubter Weitergabe von Gutscheincodes an Dritte oder Unbekannte, deren öffentlicher Zugänglichmachung sowie aus Verstössen gegen Jugendschutzbestimmungen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Haftung
Der Verein haftet gegenüber Vereinsmitgliedern und Bierabonnenten nur für Schäden, die der Verein rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Vereins für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust sowie Schäden aus Lieferverzug oder Leistungsausfall von beigezogenen Drittanbietern ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Personenschäden, bleiben vorbehalten. Für Leistungen Dritter, namentlich des Online-Shops, von Zahlungsdienstleistern, IT-Dienstleistern, Versandunternehmen oder Telekommunikationsanbietern, haftet der Verein nur, soweit ihm eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird. Der Verein übernimmt keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite oder elektronischer Kommunikationskanäle.
14. Datenschutz
Der Verein bearbeitet Personendaten der Vereinsmitglieder und Bierabonnenten ausschliesslich im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts und soweit dies für Begründung und Verwaltung der Vereinsmitgliedschaft sowie für Registrierung, Vertragsabwicklung, Kommunikation, Zustellung von Gutscheincodes, Zahlungsabwicklung, Missbrauchsprävention und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Zu den bearbeiteten Daten können insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsinformationen, Kommunikationsdaten sowie Angaben über die Nutzung des Bierabos gehören. Der Verein kann Personendaten an beigezogene Dritte weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, insbesondere an die Brauerei Locher, Zahlungsdienstleister, IT-Provider, Versand- und Logistikpartner im Zusammenhang mit der Einlösung der Gutscheincodes und der Abwicklung der Bestellungen. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung können in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt werden. Soweit eine solche Datenschutzerklärung besteht, bildet sie einen ergänzenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
15. Kommunikation
Mitteilungen des Vereins an Vereinsmitglieder und Bierabonnenten können rechtsgültig an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder Postadresse erfolgen. Elektronische Kommunikation, insbesondere der Versand von Gutscheincodes, erfolgt auf Risiko der Bierabonnenten hinsichtlich Empfang, Spam-Filterung, Weiterleitung, Speicherung und Zugriffsschutz innerhalb ihres eigenen Systems. Vereinsmitglieder und Bierabonnenten haben sicherzustellen, dass E-Mails des Vereins empfangen werden können.
16. Änderungen der Geschäftsbedingungen und des Angebots
Der Verein ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Gesetzgebung, behördlichen Vorgaben, technischer Abläufe, Leistungsmodelle oder bei Anpassungen der Zusammenarbeit mit Dritten. Die jeweils aktuelle Fassung wird in geeigneter Weise bekannt gegeben. Für bereits laufende Mitgliedschaftsjahre und Bierabojahre gelten Änderungen nur, soweit sie den Vereinsmitgliedern und Bierabonnenten zumutbar sind oder zwingende gesetzliche Vorgaben dies erfordern. Der Verein ist ferner berechtigt, die Webseite, Registrierungsprozesse, Zahlungsarten oder organisatorischen Abläufe jederzeit zu ändern, soweit dadurch der wesentliche Zweck der Vereinsmitgliedschaft oder des Bierabos für die Vereinsmitglieder und Bierabonnenten nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
17. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für allfällige Vertragslücken.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und den Vereinsmitgliedern beziehungsweise Bierabonnenten ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinsmitgliedschaft und/oder dem Bierabo ist, soweit gesetzlich zulässig, die Gemeinde Valsot, Schweiz.
Stand: Mai 2026